Handelsrecht

 
Zahlreiche handelsrechtliche oder unternehmensrechtliche Vorgänge müssen zum Handelsregister angemeldet werden. Zur Prüfung einiger genehmigungspflichtiger Inhalte wird dabei die Industrie - und Handelskammer (IHK) zurate gezogen. Im Übrigen müssen beispielsweise Prokuren angemeldet werden, die Bestellung und die Abberufung eines Geschäftsführers, die Gründung einer GmbH, die Liquidation von Gesellschaften sowie die Veränderung im Gesellschafterbestand durch die Einreichung einer Liste der Gesellschafter. Besonders viele Formvorschriften sind im Aktienrecht einzuhalten, etwa bei der Durchführung einer Hauptversammlung der Bestellung und Abberufung eines Vorstands oder eines Aufsichtsrats. Anmeldungen müssen aber nicht nur bei Kapitalgesellschaften sondern auch bei Personengesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften wie der KG oder OHG vorgenommen werden.
 
 

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