Energie- und Energiewirtschaftsrecht


Das Energierecht und das Energiewirtschaftsrecht stellt ebenfalls eine komplexe Rechtsmaterie dar, die ebenfalls im öffentlichen Recht und im Privatrecht verortet ist. Neben zahlreichen Regelungen, die die Energiewirtschaft, die Energiesicherung und Energiesicherheit betreffen, gehört zum Energierecht auch der Komplex der erneuerbaren Energien, des Emissionshandels sowie des Ausbaus von Energieleitungen. Das Energiewirtschaftsrecht ist besonders stark durch Richtlinien geprägt, die die europäische Union verabschiedet hat. Dazu gehören beispielsweise die Infrastrukturrichtlinie, die Gas- Binnenmarktrichtlinie und die Elektrizitäts- Binnenmarkt- Richtlinie.

Das Energierecht befasst sich aber auch mit den Verträgen zwischen Energielieferant und Verbraucher. Hervorgehoben seien in diesem Zusammenhang die Grundversorgungsverordnungen, die Anschlussverordnungen und die Messzugangsverordnung. Diese Verordnungen spielen vor allem eine große Rolle, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus der Energielieferung nicht nachkommt. In diesen Fällen kann der Stromlieferant oder der Gaslieferant den Anschluss des Kunden sperren lassen oder auf Zahlung für nicht erfüllte Forderungen klagen. Hierbei werden Zahlungsklagen und Sperrklagen häufig kombiniert. Ein effizientes Forderungsmanagement spielt dabei eine herausragende Rolle. Klageverfahren und Zwangsvollstreckung müssen hier gut aufeinander abgestimmt sein. Das Inkasso der Forderungen bzw. das Forderungsmanagement stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Insolvenz des Verbrauchers geht. Stromlieferverträge und Erdgaslieferverträge müssen in diesen Fällen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgestimmt werden. Das Insolvenzrecht bietet besondere Möglichkeiten aber auch Risiken.
 
 

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