Scheidung


Ein Scheidungsantrag kann beim Familiengericht nur von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin eingereicht werden. Oft müssen im Rahmen einer Scheidung etliche Dinge geklärt werden, sog. Folgesachen. Wie wird beispielsweise das Vermögen ausgeglichen. Sind gemeinsame Schulden und gemeinsame Bankkonten vorhanden. Es fragt sich, wie diese aufgeteilt werden. Wenn ein Ehegatte während der Ehe Vermögen erwirtschaftet hat, muss er dann einen Zugewinnausgleich zahlen? Was ist eigentlich mit der gemeinsamen Krankenversicherung, wie lange kann diese fortgesetzt werden?

Auch steuerliche Probleme können sich im Zusammenhang mit einer Scheidung ergeben. Schließlich ist der Versorgungsausgleich durchzuführen. Die Altersversorgung der Eheleute wird praktisch geteilt. Überhaupt kann man nur geschieden werden, wenn man lange genug getrennt gelebt hat, mindestens ein Trennungsjahr. Gibt es nichts Weiteres zu klären, kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, wobei dieser Rechtsanwalt aber nur der Anwalt eines Ehegatten ist. Eine Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Andererseits können Sorgerecht, Umgangsrecht und Besuchsrecht im Scheidungsverfahren geklärt werden. Wem steht das Sorgerecht nach der Scheidung zu, kann es ein alleiniges Sorgerecht geben und wie kann das Umgangsrecht gestaltet werden? Wie lange dauert eine Scheidung eigentlich? Zeit braucht die Scheidung vor allem dann, wenn der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, also die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden müssen.

Verzichtet man hierauf indem man einen Ehevertrag notariell beurkunden lässt und den Versorgungsausgleich ausschließt, dauert das Scheidungsverfahren ca. 1- 3 Monate. Oft fragt sich, wer die Eigentumswohnung, das Eigenheim bekommt und wer in der Ehewohnung bleibt. Wenn beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben und einer zieht aus, sollte der Vermieter gebeten werden, den ausziehenden Ehegatten aus dem Mietvertrag zu entlassen. Macht der Vermieter dies nicht, hilft nur eine Kündigung durch beide Ehegatten, um gänzlich aus dem Vertrag herauszukommen. Der ausziehende Ehegatte kann vom verbleibenden Ehegatten verlangen, dass eine gemeinschaftliche Kündigung gegenüber dem Vermieter ausgesprochen wird. Sind Ehegatten Miteigentümer an einem Grundstück mit Haus, kann ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil auf den anderen übertragen. Dieser muss den anderen Ehegatten aber von Kreditverbindlichkeiten freistellen. Dies müssen die Kreditgläubiger nicht unbedingt akzeptieren. Sie können es aber freiwillig mitmachen.

Bei einer Scheidung fallen Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten an. Letztere richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier kommt es auf Gegenstandswerte, die Einkommensverhältnisse der Eheleute und deren Vermögensverhältnisse an. Eine Rolle spielt auch, wie viel minderjährige Kinder unterhalten werden müssen. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind oft auch Unterhaltsansprüche der Ehefrau oder des Ehemannes zu klären. Es gibt verschiedene Arten von Unterhaltsansprüchen, beispielsweise Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt, Krankenvorsorgeunterhalt, usw. Oft ist fraglich, ob der Unterhalt bis ans Lebensende oder nur eine bestimmte Zeit lang gezahlt werden muss. Fast ausnahmslos wird behauptet, eine sog. Online-Scheidung sei besonders günstig, oder gar billiger. Dies ist in aller Regel falsch. Verlangt ein Anwalt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren, was ganz überwiegend sowieso der Fall ist, ist die Online-Scheidung genauso teuer wie eine Scheidung mit Besprechung und Beratung von Angesicht zu Angesicht.
 
 

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