Gesellschaftsrecht


Ein Schwerpunkt der anwaltlichen und notariellen Tätigkeit von Herrn Dr. Schöpe liegt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Zum Wirtschaftsrecht gehören insbesondere das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht.

Während der Rechtsanwalt im Handelsrecht häufig von Handelsvertretern, eingetragenen Kaufleuten und kaufmännischen Mitarbeitern, wie z.B. Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten beauftragt wird, um etwa Verträge zu prüfen, einen Handelskauf vorzubereiten oder abzuwickeln oder Klagen vor den dann zuständigen Kammern für Handelssachen vorzubereiten, wird er im Steuerrecht damit beschäftigt sein, Steuerbescheide zu prüfen, gegebenenfalls Einspruch einzulegen und Klagen vor dem Finanzgericht zu führen.

Im Gesellschaftsrecht, wo es vielfach um Aufgaben zur Gründung von Unternehmen, Änderung von Unternehmensbeteiligungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen gehen wird, ist regelmäßig der Notar gefragt. Ein gut funktionierendes Notariat kann hierbei gute Unterstützungsleistung erbringen. Dies z.B. bei der Vorbereitung der Gründung einer GmbH, einer KG, einer GmbH & Co. KG, einer Aktiengesellschaft (AG) oder bei der Vorbereitung von Verträgen zur Anteilsübertragung oder zum Anteilskauf. Auch das Umwandlungsrecht spielt hierbei eine große Rolle. Die Umwandlung von Unternehmen, sei es durch Verschmelzung / Fusion, Spaltung oder Ausgliederung gehören zu einer qualifizierten notariellen Tätigkeit. Das Gesellschaftsrecht erfasst weiterhin die Gestaltung von Unternehmensverträgen, z.B. von Beherrschungs - und Gewinnabführungsverträgen. Der Notar erhält im Vorfeld häufig Unterstützung bei der Vorbereitung von Unternehmenskaufverträgen, wo die Tätigkeit des Rechtsanwalts häufig unter dem Begriff mergers and acquisitions erfasst wird und wo es um die rechtliche Prüfung von Unternehmen im Vorfeld des Kaufs geht, so genannte due diligigence.

Zahlreiche handelsrechtliche oder unternehmensrechtliche Vorgänge müssen zum Handelsregister angemeldet werden. Zur Prüfung einiger genehmigungspflichtiger Inhalte wird dabei die Industrie - und Handelskammer (IHK) zurate gezogen. Im Übrigen müssen beispielsweise Prokuren angemeldet werden, die Bestellung und die Abberufung eines Geschäftsführers, die Gründung einer GmbH, die Liquidation von Gesellschaften sowie die Veränderung im Gesellschafterbestand durch die Einreichung einer Liste der Gesellschafter. Besonders viele Formvorschriften sind im Aktienrecht einzuhalten, etwa bei der Durchführung einer Hauptversammlung der Bestellung und Abberufung eines Vorstands oder eines Aufsichtsrats. Anmeldungen müssen aber nicht nur bei Kapitalgesellschaften sondern auch bei Personengesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften wie der KG oder OHG vorgenommen werden.

Schließlich spielt auch das Recht der Stiftungen, also z.B. die Gründung einer Stiftung in das Gesellschaftsrecht hinein.
 
 

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