Familie


Zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben zählt wahrscheinlich, egal ob ehelich oder nichtehelich, die Begründung einer Lebensgemeinschaft.

Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, während in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften vorkommen.

Häufig entstehen in Bezug auf das zukünftige Zusammenleben viele Fragen. Diese könnten zum Beispiel sein:

Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen? Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Hafte ich für die Schulden meines Partners?

Bin ich im Alter abgesichert?

Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?

Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?

Was geschieht im Falle der Trennung?

Welche Rechte habe ich im Todesfall?

Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben, lassen sich diese Fragen beantworten. Vom Gesetz her ist es möglich individuelle Vereinbarungen zu treffen und die passende Regelung selbstständig zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage, die ein Notar als unparteiischer Berater vermitteln kann. Außerdem ist es ihm möglich, einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anzubieten.

In Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und Fragen zur Adoption ist der Notar der richtige Ansprechpartner.