Kompetenz unter einem Dach


In unserem historischen Gebäude aus dem Jahre 1895 wurde die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Anwaltshaus seit 1895 in ihrer heutigen Form 1995 gegründet.

Durch eine kontinuierliche Erweiterung der Berufsträger auf neun Rechtsanwälte, von denen zugleich vier Notare sind, konnte eine Spezialisierung erreicht werden, die in der modernen Beratung unerlässlich ist. Wir tragen diesem Anliegen durch ständige Weiterbildung Rechnung. Es bestehen u.a. Fachanwaltschaften in folgenden Bereichen:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mehrere Rechtsanwälte verfügen zudem über umfangreiche Erfahrungen aus Dozententätigkeiten. Großen Wert legen wir ferner auf die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen. Da wir hohe Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit haben, ist ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt worden.

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich, bieten Mediationsverfahren an und vertreten sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, in Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof, sowie in allen Instanzen vor den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Mandate können in englischer Sprache bearbeitet werden.