Erbvertrag


Sind unklar formulierte Testamente oder Erbverträge vorhanden, benötigt man in aller Regel einen Erbschein. Ein solcher kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Auch kann ein Notar den Antrag auf Erlass eines Erbscheins verbunden mit einer eidesstattlichen Versicherung beantragen. Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ist stets auf Pflichtteilsberechtigte zu achten. Sind solche vorhanden, müssen die letztwilligen Verfügungen so gestaltet werden, dass Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche die Erbfolgeregelung nicht torpedieren.
 
 

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