Streitschlichtung


Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.

Durch die Einschaltung des Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Sowohl aufgrund seiner besonders qualifizierten Ausbildung als auch aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungszwangs verschiedener Vertragstypen erwirbt der Notar in vielen Bereichen ein fundiertes Spezialwissen, das für die sachgerechte Beratung unerlässlich ist. Die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten ist daher bei notariellen Verträgen gering.



Quelle: Notarkammer Celle