Der Notar


Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Seine Aufgabe ist es, jedem Bürger gleichermaßen sein Recht zu sichern. Dabei hat er die Aufgabe, die Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter zu schützen. Er ist vom Staat und vom Auftraggeber unabhängig.

Es werden grundsätzlich nur besonders qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt. Nach ihrem Abschluss eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt die notarielle Fachprüfung, die sich speziell auf die notarielle Tätigkeit bezieht. Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich auf eine Notarstelle bewerben. Die Bewerber mit den besten Noten werden ernannt. Vor ihrer Ernennung müssen sie noch eine praktische Ausbildung bei einem bereits amtierenden Notar durchlaufen

Der Notar ist per Gesetz verpflichtet, trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung weiterhin regelmäßig Fortbildungen zu besuchen. Diese sind unerlässlich, da er in jenen aktuelle Informationen über die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung erhält.

 

"Der Notar ist eine Vertrauensperson und unterliegt deshalb der Schweigepflicht."



Der Notar ist eine Vertrauensperson und unterliegt deshalb der Schweigepflicht. Darum sollten ihm auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbart werden. Letzteres ist wichtig, um die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen zu können.

Der Notar ist verpflichtet, sein Amt sorgfältig und pflichtgemäß wahrzunehmen. Er unterliegt einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Diese Dienstaufsicht wird vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle ausgeübt.

Jeder Notar stellt die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicher und ist auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur innerhalb des ihm zugewiesenen Amtsbereichs beurkunden.