Schwerbehinderte


Um eine Behinderung auszugleichen, kann die Unterstützung des Sozialhilfeträgers erforderlich werden. In aller Munde ist hier derzeit  das Schlagwort der Inklusion, mit dem Ziel, allen Menschen Zugang zu allen Bereichen des Lebens unabhängig von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Hilfe sollen hier Maßnahmen der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung geben. Neben der Sachleistung steht auch eine Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets zur Verfügung, welches es dem Hilfebedürftigen ermöglicht, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Einrichtung in Anspruch nehmen möchte.

Im Fall einer Behinderung sollte zudem auch die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und verschiedene Merkzeichen frühzeitig beim Versorgungsamt beantragt werden.
 
 

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Marcel Knief

Rechtsanwalt
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