Grundstück

Bevor es zum Abschluss eines Bauvertrages über ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus kommt, wird der Auftraggeber in der Regel erst einmal ein Grundstück kaufen müssen. Alle Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien sind beurkundungspflichtig. Das gilt auch für den Kauf oder den Verkauf von bereits errichteten Häusern. Grundstückskaufverträge oder auch Übertragungsverträge werden vom Notar vorbereitet und beurkundet. Der Entwurf, die Beurkundung und die Abwicklung derartiger Verträge ist eine Hauptaufgabe des Notars. Die Vermittlung von Objekten erfolgt häufig durch Makler, mit denen dann der Verkäufer oder der Käufer einen Maklervertrag abschließen.
 
 

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