Verträge

 
Der Notar ist für das gesamte Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Er hilft, durch seine betreuende und beratende Funktion, Streit zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung zu beenden.

Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden, da dieser aufgrund seiner unparteiischen Stellung und den rechtlichen Kenntnissen einen Streit ohne mögliche Einigung entscheiden kann.

In allen Phasen der Erstellung eines Vertrags ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Offene Fragen und Probleme werden schon vorher und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss durch die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten geklärt. Die Formulierung der notariellen Urkunde ist klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte. Die Urkunde ist öffentlich und dient als Beweis des beurkundeten Vorgangs und erspart als Vollstreckungstitel den Gang zum Gericht.

Da jeder Notar in vielen Bereichen ein sehr ausgeprägtes Spezialwissen hat, kann er individuell und sachgerecht beraten, sodass die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten bei notariellen Verträgen sehr gering ist.