Notfallvorsorge


Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zur Folge haben, dass man in seinen persönlichen rechtlichen Dingen auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Da der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden kann, ist es ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vermieden werden, dass einen andere fremde Personen bevormunden.

Für diese Notfälle bereitet der Notar individuell abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen als Vorsorge vor. Es wird die Gewähr geboten, dass diese auch im Notfall Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.