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THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Am 06.06.2024 hat der Bundestag den neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr beschlossen.
Deser liegt künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Vergleichbar sei dieser Wert mit einer Alkoholisierung von 0,2 Promille. Für junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Wie schnell eine Person die Grenzwerte erreicht und wie lange der Abbau im Körper dauert, ist stark einzelfallabhängig. Dosierung, Konsumfrequenz und körperliche Voraussetzungen spielen hierbei eine Rolle. Grundsätzlich sollte aber von einer Fahrt gleichen Tag oder am gleichen Abend des Konsums abgesehen werden.

Bis der Bundesrat über das Gesetz beraten hat ist die Gesetzesänderung jedoch noch nicht in Kraft. Bis dahin gilt weiter der bislang geltende Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Wer dann den Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC überschreitet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Mischkonsum mit Alkohol führt zu einer erheblichen Erhöhung der Risiken und ist daher verboten. Wer dennoch unter THC- und Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro rechnen. Kommt es unter THC-Einfluss zu Ausfallerscheinungen in der Fahrweise oder gar zu einem Unfall drohen auch strafrechtliche Sanktionen und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Deutscher Bundestag - Drucksache 20/11666
https://dserver.bundestag.de/btd/20/116/2011666.pdf