Aktuelles
Neuigkeiten zur Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens
Der Pressemitteilung Nr. 42/2024 des BMJ vom 22. Mai 2024 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen habe. Das Gesetz leiste einen weiteren wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens. Bislang können Notarinnen und Notare ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten. Dies soll nun vermutlich zum Jahreswechsel 2024/2025 geändert werden.Diese Neuerung wäre auch für uns eine Möglichkeit, Ihre Anliegen noch schneller und effizienter umzusetzen. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich informiert.